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Hygieneverordnung des Verbandes Schweizerischer Berufstätowierer (VST)Die definitive Fassung der GAP-Richtlinie über Tattoo, Piercing, PMU und verwandte Praktiken als pdf-File. Gültig ab 01.01.2006. Download PDF-File Die in dieser Hygieneverordnung aufgeführten Details gelten als ergänzend, für den Bereich des Tätowierens und unterstehen den Gemeinsamen Richtlinien (für eine gute Arbeitspraxis im Bereich Tattoo, permanent Make-up, Piercing und verwandte Praktiken) welche alle vorhergehenden Hygieneverordnungen ersetzt und für den VST verbindlich sind. Ein Berufstätowierer muss die Gemeinsame Richtlinie (GR) sowie diese ergänzende Hygieneverordnung einhalten um in den Verband aufgenommen zu werden: Die empfohlene Richtlinie zur Schutzmassnahme gegen Infektionen:Im Umgang mit Körperflüssigkeiten sollten jeweils persönliche Schutzmassnahmen gegen Infektionen ergriffen werden. Die Hauptgefahr geht dabei von HIV- und HBV Viren aus, deren Infektionsmodus in etwa vergleichbar ist. Bei beiden Viren gibt es keine aerogene Übertragung, jedoch gelten Blut, Sekrete, Spermien und allenfalls Sputum «Speichel» als infektiös. Im Tätowierstudio ist deshalb bei der täglichen Arbeit besondere Vorsicht angebracht, um eine Infektion zu vermeiden. Einer Kontamination mit gefährlichen Viren im normalen Arbeitsablauf kann in der Regel mit wenigen Vorsichtsmassnahmen vorgebeugt werden.
BemerkungSeit Entdeckung des AIDS-Virus hat die Forschung grosse Fortschritte gemacht, weiss man heute doch schon fast alles über seinen Aufbau. Trotzdem, die Wissenschaft ist sich nach wie vor uneinig, wie lange und unter welchen Umständen die Viren ausserhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig sind. Zudem ist noch kein Medikament zur Heilung oder eine Vorsorgeimpfung vorhanden. Deshalb sollten Sie alles unternehmen, um sich und andere zu schützen. Sollten Sie also irgendwelche Rückstände von Blut oder anderen infektiösen Stoffen auf Möbel, Geräten, Boden etc. feststellen, so sollten Sie diese umgehend mit Handschuhen, Einwegpapier und Desinfektionsmitteln entfernen. Prophylaktische Anwendung von Desinfektionspräparaten gibt Sicherheit! Wenn Sie noch irgendwelche Fragen zum Thema AIDS haben, wenden Sie sich an die kantonale Erziehungs- und Gesundheitsdirektion. Diese kann bei Unklarheiten sicher weiterhelfen, oder gibt Ihnen die Adresse einer entsprechenden Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Bei folgenden Personen sollte man das Tätowieren unterlassen:
Ergänzend zu den Gemeinsamen Richtlinien Art. III Abs. 1i, 1j
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