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Hygieneverordnung des Verbandes Schweizerischer Berufstätowierer
(VST)
Die definitive Fassung der GAP-Richtlinie über Tattoo, Piercing, PMU
und verwandte Praktiken als pdf-File.
Gültig ab 01.01.2006.
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Die in dieser Hygieneverordnung aufgeführten Details gelten als
ergänzend, für den Bereich des Tätowierens und unter-
stehen den
Gemeinsamen Richtlinien (für eine gute Arbeitspraxis im
Bereich Tattoo, permanent Make-up, Piercing und verwandte Praktiken)
welche alle vorhergehenden Hygieneverordnungen ersetzt und
für den VST verbindlich sind.
Ein Berufstätowierer muss die Gemeinsame Richtlinie (GR) sowie
diese ergänzende Hygieneverordnung einhalten um in den Verband aufgenommen zu werden
Die empfohlene Richtlinie zur Schutzmassnahme gegen Infektionen
Im Umgang mit Körperflüssigkeiten sollten jeweils persönliche
Schutzmassnahmen gegen Infektionen ergriffen werden. Die Hauptgefahr
geht dabei von HIV- und HBV Viren aus, deren Infektionsmodus in etwa
vergleichbar ist. Bei beiden Viren gibt es keine aerogene
Übertragung, jedoch gelten Blut, Sekrete, Spermien und allenfalls
Sputum «Speichel» als infektiös.
Im Tätowierstudio ist deshalb bei der täglichen Arbeit besondere
Vorsicht angebracht, um eine Infektion zu vermeiden. Einer
Kontamination mit gefährlichen Viren im normalen Arbeitsablauf kann
in der Regel mit wenigen Vorsichtsmassnahmen vorgebeugt werden.
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Hautkontakt mit Blut und bluthaltigen Sekreten muss verhindert
werden.
Zu anderen Tätigkeiten sollten die Handschuhe ausgezogen oder
gewechselt werden. Achten Sie darauf, dass dieselben Handschuhe nie
zweimal getragen werden, da sonst die Gefahr einer Verschleppung
oder Übertragung auf andere Personen und Gegenstände besteht.
Beachten Sie die Wirksamkeit und das Spektrum bei Reinigungs- und
Desinfektions- mitteln. Nur eine vorschriftsmässige, richtige und
entsprechend häufige Anwendung garantieren deren Zielwirkung. Dies
gilt für deren Einsatz bei Personen, Mobiliar sowie für Räume und
Geräte z.B. Bedienungsschalter von Geräten, Instrumenten und
Beleuchtungen etc.
Gebrauchte Nadeln in sicheren Behältern aufbewahren. Bei der
Entsorgung derselben sollte darauf geachtet werden, dass die
gebrauchten Nadeln in einen gut verschliessbaren, dafür speziell
geeigneten Entsorgungsbehälter verpackt werden.
Bei Arbeiten mit potentiell infektiösen Materialien sollten immer
Einwegartikel verwendet werden, die nach Gebrauch entsorgt werden. |
Bemerkung
Seit Entdeckung des AIDS-Virus hat die Forschung grosse
Fortschritte gemacht, weiss man heute doch schon fast alles über
seinen Aufbau. Trotzdem, die Wissenschaft ist sich nach wie vor
uneinig, wie lange und unter welchen Umständen die Viren
ausserhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig sind. Zudem
ist noch kein Medikament zur Heilung oder eine Vorsorgeimpfung
vorhanden. Deshalb sollten Sie alles unternehmen, um sich und
andere zu schützen. Sollten Sie also irgendwelche Rückstände von
Blut oder anderen infektiösen Stoffen auf Möbel, Geräten, Boden
etc. feststellen, so sollten Sie diese umgehend mit Handschuhen,
Einwegpapier und Desinfektionsmitteln entfernen.
Prophylaktische Anwendung von Desinfektionspräparaten gibt
Sicherheit!
Wenn Sie noch irgendwelche Fragen zum Thema AIDS haben, wenden
Sie sich an die kantonale Erziehungs- und Gesundheitsdirektion.
Diese kann bei Unklarheiten sicher weiterhelfen, oder gibt Ihnen
die Adresse einer entsprechenden Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Bei folgenden
Personen sollte man das Tätowieren unterlassen
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Bei Personen, deren allgemeiner Zustand, Herzkreislauf, bedenklich
ist.
Sämtliche unter jeglicher Art von Drogeneinfluss stehenden.
Jugendliche welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es
sei denn, sie hinterlegen eine schriftliche Einwilligung des
gesetzlichen Vertreters (die Aufbewahrung derselben ist zu
empfehlen).
Sämtliche, welche Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen
wie: Grippe, Tuberkulose, Krätze, Syphilis, Tripper, Pocken, Masern,
Röteln etc. Bei eventuellen Zweifeln ist es zu empehlen, von dieser
Person ein ärztliches Attest zu verlangen, um eine
Ansteckungsmöglichkeit zu vermeiden.
Frauen welche in Erwartung (schwanger) sind, oder stillen. |
Ergänzend zu den Gemeinsamen Richtlinien Art. III Abs. 1i, 1j
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Das Auftragen der Vaseline erfolgt mit einer Gaze,
Einwegzungenspachtel oder mit Einweggummihandschuhen (niemals mit
blossen Fingern).
Für jeden Kunden müssen neue Farbtöpfchen verwendet werden.
Gebrauchte Farbtöpfchen mit Farbresten müssen entsorgt werden.
Die frische Tätowierung mit einem antiseptischen Mittel waschen und
mit einer desinfizierenden und vitalisierenden Salbe aus der Tube
behandeln. Danach kann man die Tätowierung mit einer
luftdurchlässigen Gaze abdecken.
Es dürfen auf keinen Fall Antibiotika sowie Cortisonhaltige Produkte
zur Pflege abgegeben, oder nach dem tätowieren aufgetragen werden. |
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